Gutachten für Haftpflichtschäden
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Gutachten für Kaskoschäden
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Kurzgutachten bei Bagatellschäden
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Kostenlose Beweissicherung
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Fahrzeugbewertung
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Oldtimerbewertung
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Reparaturbestätigung
Der Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit liegt in der Schadenbegutachtung. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, benötigen Sie einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens der den Unfallschaden neutral und unabhängig begutachtet.
Sie haben nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung gem. aktueller Rechtsprechung einen Schadenersatzanspruch.

Dieser Schadenersatzanspruch muss von Ihnen beziffert bzw. nachgewiesen werden! Diesbezüglich benötigen Sie schnelle, umfassende und kompetente Hilfe.

Dazu sind wir für Sie da!

Hierfür erstellen wir für Sie ganz kostenlos und ohne etwaige Vorauszahlungen* ein vollumfängliches Schaden- bzw. Unfallgutachten über Ihr beschädigtes Fahrzeug, mit dem Ihre Ansprüche bei dem Schädiger bzw. dessen Versicherung geltend gemacht werden. Darin sind alle wesentlichen Daten und Bilddokumentationen Ihres Fahrzeuges, die des Schadens und alle Aufwendungen für die Reparatur enthalten. Auch enthält es, falls erforderlich, die Wertminderung, den Restwert Ihres verunfallten Fahrzeuges, den Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor Eintritt des Unfallschadens), den Nutzungsausfall und die Wiederbeschaffungs- bzw. die Reparaturdauer.
Wir entlasten Sie von dem gesamten Stress des Verkehrsunfalls und übernehmen hierfür für Sie die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite bzw. mit der gegnerischen Versicherung und betreuen Sie bis zum Abschluss der Angelegenheit.
Es ist gemäß aktueller Rechtsprechung (§ 249 BGB) nach wie vor Ihr gutes Recht, nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall Sie wieder so zu stellen wie unmittelbar vor dem Unfall! Dies schließt alle Ihrer durch den Unfall hervorgerufenen wirtschaftlichen Nachteile bzw. Schäden mit ein, auch alle Kosten der Gutachtenerstellung bzw. das Honorar des Sachverständigen und wenn erforderlich dann auch anschließend die Kosten des Rechtsanwalts.
*Wir rechnen unsere Gebühren direkt mit der regulierungspflichtigen Versicherung ab. Die Rechnung der Gutachtenerstellung wird in der Regel an den Anspruchsteller gestellt und dieser bekommt die Kosten später zusammen mit der Schadenersatzforderung von der gegnerischen Versicherung erstattet. Wir umgehen diesen Schritt und lassen uns von Ihnen sofern gewünscht eine Abtretungserklärung unterschreiben. Somit müssen Sie bei uns keine Vorauszahlung leisten und bekommen Ihre Schadenersatzforderungen separat erstattet.
Bei uns finden Sie immer Unterstützung und wir stehen gerne für jegliche Fragen zum Thema „Haftpflichtschäden“ für Sie bereit!
Wir helfen Ihnen gerne! Jetzt anrufen!
Tel.: 0151 / 477 80 882
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